Jetzt mit Vorbereitungen für Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 starten
Ab Oktober 2024 gilt die neue Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung “NIS 2“. Unternehmen bestimmter Sektoren (z.B. Energie, digitale Infrastruktur, Lebensmittel) müssen ab dann verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen vorweisen und unterliegen Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen.
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