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Jetzt mit Vorbereitungen für Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 starten

diagramm mit cloud, schloss, weltkugel und schild

Ab Oktober 2024 gilt die neue Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung “NIS 2“. Unternehmen bestimmter Sektoren (z.B. Energie, digitale Infrastruktur, Lebensmittel) müssen ab dann verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen vorweisen und unterliegen Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen.

Beachten Sie, dass Sie auch als Dienstleister von betroffenen Unternehmen die Erfüllung von Vorgaben der Lieferkette von NIS 2 nachweisen müssen. Dabei können beispielsweise das Cyber Risk Rating, das Gütesiegel Cyber Trust Austria oder Zertifizierungen wie ISO 27001 helfen.

Testen Sie mit dem Online-Ratgeber der WKO, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Auftraggeber direkt von NIS 2 betroffen sind. Informieren Sie sich so rasch wie möglich auf https://wko.at/nis2 über alle Details und starten Sie jetzt mit den Vorbereitungen, da diese bis zu einem Jahr Vorlaufzeit benötigen können. KMU.DIGITAL hält dafür Förderungen für Sie bereit!

Sie möchten gemeinsam mit zertifizierten Expert:innen einen ersten Überblick erhalten?

Nutzen Sie KMU.DIGITAL für eine geförderte Statusanalyse im Bereich Cybersicherheit und erhalten Sie dafür 80 % Zuschuss (max. 400 Euro). Dabei wird anhand eines standardisierten Fragenkatalogs gemeinsam mit Ihnen auch überprüft, ob Sie die Voraussetzungen nach dem sogenannten Cyber Risk Rating (CRR) erfüllen. Förderanträge sind derzeit noch bis 30. September 2023 möglich.

Sie benötigen eingehende Hilfe für NIS 2?

Im Rahmen einer KMU.DIGITAL Strategieberatung können Sie mit Hilfe von Expert:innen tiefer einsteigen und für die NIS-Verpflichtungen einen detaillierten Plan erarbeiten. Sie bekommen dafür einen 50%igen Zuschuss (max. 1.000 Euro). Förderanträge sind derzeit noch bis 30. September 2023 möglich.

Sie müssen aufgrund von NIS 2 zusätzliche Investitionen in IT-Maßnahmen tätigen?

Sofern für die Erfüllung von NIS 2 größere Investitionen notwendig sind, können Sie dafür voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2024 eine KMU.DIGITAL Umsetzungsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Beratungsförderung (Statusanalyse ODER Strategieberatung), wobei diese auch in früheren Perioden von KMU.DIGITAL erfolgt sein kann. Registrieren Sie sich beim KMU.DIGITAL Infoservice. Wir verständigen Sie, sobald wieder frisches Budget für die Umsetzungsförderung zur Verfügung steht.

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