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Digital Services Act – Gilt nicht nur für große Unternehmen!

Einführung und Ziel des DSA

Der Digital Services Act ist ein Gesetzgebungsakt der Europäischen Union, der mit dem Ziel entworfen wurde, einheitliche Regeln für digitale Dienste zu schaffen, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit illegalen Inhalten, die Transparenz der Plattformen und den Schutz der Verbraucher im Internet.

Mag. Katharina Bisset, MSc ist selbstständige Rechtsanwältin in NÖ, CEO und Co-Founderin der LegalTech Unternehmen NetzBeweis GmbH und der Nerds of Law. Davor war sie mehrere Jahre in großen IT-Unternehmen tätig. Ihre Spezialgebiete sind IT-, IP-, und Datenschutzrecht. Zusätzlich zur juristischen Ausbildung hat sie einen MSc in Business Process Management and Engineering. Sie ist darüber hinaus Disziplinarrätin in der RAK NÖ, Mitglied des Arbeitskreis IT und Digitalisierung des ÖRAK und Lektorin auf der FH Wiener Neustadt und der FH des BFI Wien.

Wirkungsbereich des DSA

Der DSA ist seit dem 16. November 2023 rechtlich bindend und die Hauptbestimmungen werden ab dem 14. Februar 2024 angewendet. Die Verordnung adressiert digitale Dienste, die als

  •  Vermittlungsdienste
  •  Hosting-Dienste
  • Online-Plattformen sowie
  • VLOP (Very Large Online Platforms) und
  • VLOSE (Very Large Online Search Engines) agieren.

Hauptaspekte des DSA

– Die DSA-Verordnung legt besonderen Wert auf den Schutz von Minderjährigen und fordert klare und verständliche AGB.

– Sie fordert transparente Mechanismen für die Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte (Notice & Takedown).

– VLOPs und VLOSEs müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie etwa die Archivierung von Werbedaten und die Durchführung unabhängiger Prüfverfahren.

Maßnahmen zur Umsetzung des DSA

– Unternehmen müssen einen im Impressum genannten Ansprechpartner haben, der für die Einhaltung des DSA verantwortlich ist.

– Es muss ein System zur Meldung und Bearbeitung von rechtswidrigen Inhalten eingerichtet werden, das auch die Möglichkeit des „Put Back“ von fälschlicherweise entfernten Inhalten bietet.

– Die Haftungsprivilegien bleiben bestehen, jedoch mit der Auflage, dass sobald Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt wird, umgehend gehandelt werden muss.

Rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften des DSA können die zuständigen nationalen Behörden, bekannt als Koordinatoren für digitale Dienste (DSC), Geldbußen von bis zu 6% des weltweiten Umsatzes verhängen.

Verantwortlichkeiten und nächste Schritte

– Senior Executives müssen sicherstellen, dass ihr Unternehmen die Anforderungen des DSA erfüllt.

– Die IT-Abteilung spielt eine Schlüsselrolle bei der Implementierung der technischen Maßnahmen, die für die Einhaltung des DSA notwendig sind.

– Unternehmen sollten ihre AGB und Nutzungsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

– Kontaktaufnahme mit mIT-Security – wir beraten Sie gerne zum Thema DSA

Quellen:

DSA: im Internet sicherer unterwegs – Informationen direkt von der europäischen Kommission

Weitere Informationen finden Sie auch in der Aufzeichnung des Webinars

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